Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit dem Absenden dieses Formulars erklärt sich der Absender mit den folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden:
§1 Gegenstand des Vertrages:
Als Basis für die geschäftliche Zusammenarbeit und der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Immobilienvermittlung wird diese grundsätzliche vertragliche Vereinbarung geschlossen.
Die Nutzer bestätigt unwiderruflich und rechtsverbindlich vollen Quellen-, Kunden-, Objekt- und Courtageschutz für alle im Rahmen gemeinsamer Geschäftstätigkeiten aus Gesprächen und/oder Schriftstücken ersichtlicher Firmen, Unternehmungen, Gesellschaften und Personen. Gleiches gilt auch für etwaige Tochterunternehmen der Beteiligten und/oder anderen Verbindungen, die Dritten gegenüber unterhalten werden, selbst wenn diese nicht in Deutschland ansässig sind. Diese Vereinbarung behält selbst dann ihre volle Gültigkeit, wenn es in Zukunft zu dem ein oder anderen angestrebten Geschäftsabschluss nicht kommen wird.
Vorrangig werden alle Kontakte geschützt, die über die eValuate Plattform (www.e-Valuate.biz) entstanden sind, die zur Vermittlung von Kapitalanlagen und Immobilien relevant sind.
§2 Nichtumgehung:
Ferner verpflichten sich die Vertragsparteien die bekannt gegebenen Adressen und Informationen absolut vertraulich zu behandeln und ohne ausdrückliche Zustimmung keiner anderen Partei zur Kenntnis zu bringen. In diesem Zusammenhang verpflichten sich die Vertragsparteien weiterhin, keine Geschäfte über vorgeschobene Dritte, gleichgültig ob natürliche oder juristische Personen, mit den zu Objekten, Geschäftspartnern oder Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen abzuwickeln.
§3 Verschwiegenheit beider Parteien:
Die Vertragsparteien zeichnen sich für die Verschwiegenheit und Einhaltungspflicht der Bestimmungen dieses Vertrages gleichermaßen für ihre Angestellten, freien Mitarbeiter und sonstigen Kontaktpersonen verantwortlich. Die Verschwiegenheit wirkt auch über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
§4 Konventionalstrafe:
Bei fahrlässigem Verstoß oder vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen diese Vereinbarung unterliegen beide Vertragsparteien einer Schadenersatzleistung in Höhe von 100 % des auf loyaler Basis erzielbaren Geschäftsvolumens.
§5 Informationspflicht:
Über jegliche im Sinne dieses Vertrages sich anbahnenden Transaktionen sowie den Inhalt und das Ergebnis von geführten Verhandlungen unterrichten sich die Vertragspartner unverzüglich. Von geführter Korrespondenz, Dokumenten oder Verträgen sind der anderen Vertragspartei stets vollständige Kopien unaufgefordert zur Verfügung zu stellen. Alle Offerten und Informationen aus bekannt gegebenen bzw. bekannt gewordenen Geschäftsbedingungen oder Verbindungen sind ausschließlich für die Unterzeichner bestimmt und streng vertraulich zu behandeln.
§6 Vertragsdauer und Kündigung:
Dieser Vertrag gilt zunächst für die Dauer von fünf Jahren und wird mit der beiderseitigen Unterzeichnung rechtswirksam. Nach fünf Jahren verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern es nicht von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird hierdurch nicht berührt.
§7 Schriftformerfordernis:
Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ergänzungen oder Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Gleiches gilt für die Abänderung dieser Klausel. Auf Formerfordernisse kann nur durch schriftliche Erklärung verzichtet
werden.
§8 Rechtsverbindlichkeit:
Die vertragsschließenden Parteien bestätigen die Rechtsverbindlichkeit dieses Vertrages auch bei einer Unterzeichnung und Übermittlung per Telefax oder E-Mail.
§9 Gebühren:
Gebühren werden je nach Leistung vor Leistungsbeginn mit dem Leistungsempfänger
ermittelt und individuell vereinbart.
§10 Datenschutz:
Der Vertragspartner akzepziert die Datenschutzbestimmungen von e-Valuate.
§11 Schlussbestimmung:
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Finsterwalde. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, sollte sich bei der praktischen Abwicklung der Zusammenarbeit eine Vertragslücke herausstellen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die
Vertragsparteien verpflichten sich die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zwecke dieser Vereinbarung am nächsten kommen. Eine zu ergänzende Vertragslücke ist ebenfalls unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zielsetzung des Vertragswerkes zu schließen.